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Hintergrundinformationen zum Haus |
Das Curt-Sandig-Haus wird von der gemeinnützigen Bumiller-Raab-Haus Stiftung betrieben, deren Errichtung bereits 1928 von Frau Emilie Bumiller geborene Raab testamentarisch verfügt wurde. Das vollständige Testament von Frau Bumiller hängt im großen Saal des Wohnheims aus.
Das Stammkapital der Stiftung in der Rechtsform einer GmbH wird jeweils zur Hälfte treuhänderisch gehalten von der Universität Mannheim und einem Professor dieser Universität (z. Z. Frau Prof. Dr. Eva Eckkrammer). Der Name des 1971 fertig gestellten Wohnheims ist Ausdruck des Dankes für das Engagement von Herrn Prof. Dr. Dr.h.c. Curt Sandig, der von 1967 bis 1981 ehrenamtlicher geschäftsführender Gesellschafter der Stiftung war.
Zur Errichtung des Curt-Sandig-Hauses erhielt die Stiftung zwar vom Bund und vom Land Baden-Württemberg öffentliche Zuschüsse, nach der „Anschubfinanzierung“ erfolgte aber weder von staatlicher Seite noch von privaten Sponsoren eine finanzielle Unterstützung. Der Mietpreis muss daher so gehalten werden, dass sich das Haus weitgehend selbst trägt. Die Miete ist trotzdem oder gerade deshalb moderat und das Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu anderen Wohnheimen günstig.
In Erfüllung der testamentarischen Vorgaben wird im Curt-Sandig-Haus großer Wert auf Sauberkeit gelegt. Die Arbeitskapazität des hauseigenen Reinigungspersonals beträgt zur Zeit 140 Stunden pro Woche. Dies ist erheblich mehr als in vergleichbaren Wohnheimen.
Im Curt-Sandig-Haus sollen sich die Bewohnerinnen und Bewohner wohlfühlen. Sie sollen das Zusammenleben im Haus weitgehend selbst regeln und verantworten. Die Satzung für das Curt-Sandig-Haus räumt deshalb den Bewohnerinnen und Bewohnern über eine studentische Sprechergruppe umfassende Selbst- und Mitbestimmungsrechte ein. Beispielsweise entscheidet der sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzende Heimrat über die Aufnahme von Bewerbern.
Das Haus hat sich von anderen Wohnheimen schon immer dadurch abgehoben, dass ein ausgeprägter Gemeinschaftsgeist praktiziert wird. Dabei ist gegenseitiger Respekt die wesentliche Voraussetzung für das Zusammenleben. Die Mitwirkung bei sozialen Aktivitäten ist freiwillig. Unterschiedliche Kontaktbedürfnisse werden akzeptiert. Auf Studienerfordernisse wird Rücksicht genommen.
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